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BAG, 13.05.1959 - 1 AZR 380/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Urlaubsvergütung der Kraftfahrer - Öffentlicher Dienst - Ableistung von Überstunden - Bestimmungen in Dienstordnungen - Überstundenvergütung - Pauschalierung
Papierfundstellen
- BB 1959, 813
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 24.06.1954 - 1 ARV 2/54
Normenkontrolle: Vorlage untergerichtlicher Vorlagebeschlüsse an das BVerfG
Auszug aus BAG, 13.05.1959 - 1 AZR 380/57
Nach der genannten landesrechtlichen gesetzlichen Vorschrift würde also dem Kläger, obwohl er im Dienst der beklagten Bundesrepublik stand (vgl. BAG in AP Nr. 1 zu § 86 BVerfGG, Nr. 3 zu Art. 3 GG), der Anspruch auf Berücksichtigung der Überstunden bei Festsetzung der UrlaubsVergütung zustehen.
- BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 378/82
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle
Dabei ist nicht vorausgesetzt, daß das Geschehen ständig gleichbleibend verläuft; Schwankungen und Ausnahmen sind zulässig ("Keine Regel ohne Ausnahme"; "Ausnahmen bestätigen die Regel.") Entscheidend ist vielmehr die Gleichförmigkeit des Geschehens über eine bestimmte Dauer hinweg (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1957 - 2 AZR 469/54 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, Bl. 2; BAG Urteil vom 13. Mai 1959 - 1 AZR 380/57 - AP Nr. 1 zu § 5 UrlaubsG Niedersachsen, Bl. 1 R; BAG Urteil vom 15. Februar 1978 - 5 AZR 739/76 - AP Nr. 8 zu § 2 LohnFG, zu 1 b der Gründe). - BAG, 28.10.1960 - 1 AZR 200/59
Voll gearbeitet - Kurzarbeit - Urlaubsgeldanspruch - Regelmäßige Ableistung von …
Der Senat verweist in soweit auf seine ständige Rechtsprechung ( vgl. BAG 13.November 1959 - 1 AZR 517/57 - A? Nr. 44 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG 13cMai 1959 - 1 AZR 380/57 - AP Nr. 1 zu § 5 UrlaubsG Niedersachsen mit zustiramender Anm. v.Dersch). - BAG, 13.04.1984 - 2 AZN 136/84 a) Soweit der Kläger unter Verweisung auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. März 1959 - 3 Sa 7/59 - (BB 1959, 813) versucht, eine Divergenz darzulegen, rügt er sachlich nur eine angeblich unrichtige Rechtsanwendung.